Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie barrierefrei das Portal ist – und wie du Barrieren meldest.
Geltungsbereich
Die Feuerwehr Meschede (Stadt Meschede) ist bemüht, ihr Portal „Meine digitale Feuerwehr“ unter https://www.ff-meschede.de/portal/ im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA beruhen.
Diese Erklärung gilt für alle Seiten des Portals, auch die ohne Anmeldung erreichbaren (z. B. Aufnahmeantrag, Anmeldung zu Brandsicherheitswachen und Lehrgängen).
Stand der Vereinbarkeit
Das Portal ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die unten genannten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.
Gut umgesetzt sind unter anderem:
- Bedienung vollständig mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Sprunglink „Zum Inhalt springen“
- Ausreichende Kontraste für Text und Bedienelemente
- Darstellung ohne seitliches Scrollen bis 320 Pixel Breite und bei 400 % Vergrößerung
- Beschriftete Formularfelder, Fehlermeldungen als Text, Rückmeldungen werden von Bildschirmlesern angesagt
- Selbst aktualisierende Seiten lassen sich anhalten
- Informationen in Leichter Sprache
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dateien, die das Portal erzeugt (z. B. Formblätter, Einsatz- und Lageberichte, Anträge): Sie bilden vorgegebene Papiervordrucke nach und sind nicht als barrierefreie PDF ausgezeichnet. Die Angaben stehen auch als Text im Portal bzw. in der Mail. Wer eine zugängliche Fassung braucht, bekommt sie auf Anfrage.
- Hochgeladene Dokumente (z. B. Unterlagen in „Dokumente“, Anhänge in Tickets und News) stammen oft von Dritten und sind nicht geprüft.
- Kartenansicht der Rettungspunkte: Die Karte selbst lässt sich mit Bildschirmlesern nicht nutzen. Gleichwertig gehen Suche, Koordinaten als Text, die Liste der nächsten Rettungspunkte und die Ansicht ohne Netz.
- Unterschriften, Stempel und die Unfallskizze werden mit Finger oder Maus gezeichnet. Ersatzweise lässt sich ein Bild hochladen; ist auch das nicht möglich, hilft die Wehrleitung.
- Eingescannte Listen vom Kreis (Atemschutz) sind Bilder; ihr Inhalt wird per Texterkennung als Text dargestellt, die Bilder selbst haben keine Textbeschreibung.
- Gebärdensprache: Informationen in Deutscher Gebärdensprache gibt es noch nicht.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.10.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine automatisierte Prüfung aller Seiten nach WCAG 2.1 Stufe A und AA in Handy- und Rechnerbreite sowie eine Prüfung von Hand (Tastaturbedienung, Kontraste, Umfließen bei 320 Pixel, Vergrößerung, Bildschirmleser-Ansagen). Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen am Portal, mindestens aber einmal im Jahr überprüft.
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Sind dir Barrieren aufgefallen, oder brauchst du Inhalte in einer zugänglichen Form? Schreib uns. Du bekommst innerhalb von sechs Wochen eine Antwort.
Durchsetzungsverfahren
Wenn du auf deine Meldung innerhalb von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende Antwort bekommst, kannst du dich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie vermittelt zwischen dir und uns. Das Verfahren ist kostenlos, einen Rechtsbeistand brauchst du nicht.
- Ombudsstelle
- Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Telefon
- 0211 855-3451